TY - JOUR AU - Heinrichs, Bert AU - Karger, Cornelia R. AU - Heyl, Katrin AU - Spranger, Tade M. AU - Lanzerath, Dirk AU - Wagner, Roman AU - Langner, Robert AU - Caspers, Julian AU - Sroka, Ina AU - Eickhoff, Simon TI - Künstliche Intelligenz in der Medizin JO - Medizinrecht VL - 41 IS - 4 SN - 0723-8886 CY - New York, NY PB - Springer M1 - FZJ-2023-03483 SP - 259 - 264 PY - 2023 AB - Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) halten Einzug inunseren Alltag, seien es nun automatisierte Entscheidungenim Bereich der Finanzdienstleistungen, die Nutzung vonGesichtserkennungsprogrammen durch Sicherheitsbehördenoder autonomes Fahren. Im Bereich der Medizin geht es umdie Optimierung von Diagnose und Therapie, die Nutzungvon Gesundheits-Apps verschiedenster Couleur, die Bereit-stellung von Instrumenten der personalisierten Medizin, dieMöglichkeiten roboterassistierter Chirurgie, ein optimiertesKrankenhausdatenmanagement, oder die Entwicklung undBereitstellung intelligenter Medizinprodukte. Aber handeltes sich bei diesen Konstellationen überhaupt um Beispie-le künstlicher Intelligenz? Und was bedeutet „Intelligenz“bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um von „In-telligenz“ reden zu können? Diese Fragen werden je nachKontext und disziplinärer Verankerung äußerst unterschied-lich beantwortet, sodass sich im Ergebnis ein denkbar weit-reichender und facettenreicher Diskurs zeigt. Unumstrittenist hingegen der Befund, dass die Qualität und die Quantitätder unter KI firmierenden Anwendungen zahlreiche rechtli-che, ethische, soziale sowie auch naturwissenschaftliche Fra-gen aufwerfen, die bislang einer umfassenden Behandlungund befriedigender Lösungen harren.Während das Recht bei der Technikregulierung prakti-schen Entwicklungen meist hinterherhinkt, kommt es imBereich der KI zu einem Paradigmenwechsel: Ende April2021 hat die Europäische Kommission einen Entwurf ei-ner „Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschrif-ten für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche In-telligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte derUnion“2 vorgelegt (im Folgenden: VO-E). Die folgendenAusführungen stellen den diesem Entwurf zugrunde lie-genden Regelungsansatz sowie die sich daraus ergebendenzentralen Definitionen, Pflichtenkreise und Mechanismenvor. Im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtung werdendarüber hinaus ebenso ethische, medizinisch-naturwissen-schaftliche und gesellschaftliche Betrachtungen angestellt. LB - PUB:(DE-HGF)16 DO - DOI:10.1007/s00350-023-6432-x UR - https://juser.fz-juelich.de/record/1014928 ER -