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@ARTICLE{Heinrichs:1014928,
author = {Heinrichs, Bert and Karger, Cornelia R. and Heyl, Katrin
and Spranger, Tade M. and Lanzerath, Dirk and Wagner, Roman
and Langner, Robert and Caspers, Julian and Sroka, Ina and
Eickhoff, Simon},
title = {{K}ünstliche {I}ntelligenz in der {M}edizin},
journal = {Medizinrecht},
volume = {41},
number = {4},
issn = {0723-8886},
address = {New York, NY},
publisher = {Springer},
reportid = {FZJ-2023-03483},
pages = {259 - 264},
year = {2023},
abstract = {Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) halten Einzug
inunseren Alltag, seien es nun automatisierte
Entscheidungenim Bereich der Finanzdienstleistungen, die
Nutzung vonGesichtserkennungsprogrammen durch
Sicherheitsbehördenoder autonomes Fahren. Im Bereich der
Medizin geht es umdie Optimierung von Diagnose und Therapie,
die Nutzungvon Gesundheits-Apps verschiedenster Couleur, die
Bereit-stellung von Instrumenten der personalisierten
Medizin, dieMöglichkeiten roboterassistierter Chirurgie,
ein optimiertesKrankenhausdatenmanagement, oder die
Entwicklung undBereitstellung intelligenter Medizinprodukte.
Aber handeltes sich bei diesen Konstellationen überhaupt um
Beispie-le künstlicher Intelligenz? Und was bedeutet
„Intelligenz“bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt
sein, um von „In-telligenz“ reden zu können? Diese
Fragen werden je nachKontext und disziplinärer Verankerung
äußerst unterschied-lich beantwortet, sodass sich im
Ergebnis ein denkbar weit-reichender und facettenreicher
Diskurs zeigt. Unumstrittenist hingegen der Befund, dass die
Qualität und die Quantitätder unter KI firmierenden
Anwendungen zahlreiche rechtli-che, ethische, soziale sowie
auch naturwissenschaftliche Fra-gen aufwerfen, die bislang
einer umfassenden Behandlungund befriedigender Lösungen
harren.Während das Recht bei der Technikregulierung
prakti-schen Entwicklungen meist hinterherhinkt, kommt es
imBereich der KI zu einem Paradigmenwechsel: Ende April2021
hat die Europäische Kommission einen Entwurf ei-ner
„Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschrif-ten
für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche
In-telligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte
derUnion“2 vorgelegt (im Folgenden: VO-E). Die
folgendenAusführungen stellen den diesem Entwurf zugrunde
lie-genden Regelungsansatz sowie die sich daraus
ergebendenzentralen Definitionen, Pflichtenkreise und
Mechanismenvor. Im Interesse einer ganzheitlichen
Betrachtung werdendarüber hinaus ebenso ethische,
medizinisch-naturwissen-schaftliche und gesellschaftliche
Betrachtungen angestellt.},
cin = {INM-7},
ddc = {340},
cid = {I:(DE-Juel1)INM-7-20090406},
pnm = {5255 - Neuroethics and Ethics of Information (POF4-525)},
pid = {G:(DE-HGF)POF4-5255},
typ = {PUB:(DE-HGF)16},
doi = {10.1007/s00350-023-6432-x},
url = {https://juser.fz-juelich.de/record/1014928},
}