| Hauptseite > Publikationsdatenbank > Föderale Konsensbildung und parlamentarischer Wettbewerb : das Zusammenspiel von zwei grundlegenden Staatsstrukturprinzipien in der Bundesrepublik Deutschland |
| Dissertation / PhD Thesis/Book | PreJuSER-37398 |
2003
Forschungszentrum Jülich GmbH Zentralbibliothek, Verlag
Jülich
Please use a persistent id in citations: http://hdl.handle.net/2128/345
Report No.: Juel-4089
Abstract: Die Tendenz eines föderalstaatlich organisierten Staatsgebildes, immer mehr Aufgaben auf den Zentralstaat - und damit die Zentralgewalt - zu konzentrieren oder gar die in Teilstaaten gefundenen und in der Folge etablierten Regelungen zu übertragen, ist nicht zu übersehen. Erste Tendenzen in diese Richtung waren in Deutschland bereits im Deutschen Kaiserreich zu beobachten. Als Ursache für diese Entwicklung wird zum einen das Streben nach sozialer Gerechtigkeit innerhalb des gesamten Staatsgebildes gesehen.$^{1}$ Zudem wurde und wird es aber auch als vorteilhaft angesehen, wenn gleichartige Lebensbedingungen für alle Bürger eines Staates herrschen.$^{2}$ Dieses Ansinnen ist vor dem Hintergrund der Bewältigung der Kriegs- und Kriegsfolgelasten sowie der Krisenüberwindung der öffentlichen Haushalte, die einen immer größeren Teil des Bruttosozialprodukts beanspruchten, zu verstehen. Aber trotz dieser nicht zu übersehenden Unitarisierungstendenzen wird in der Bundesrepublik Deutschland der Föderalismus als bewährtes Element der staatlichen Ordnung gelobt. So wurde das bundesstaatliche Konzept im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1990 ohne Widerspruch von allen politischen und gesellschaftlichen Kräften auf das Gebiet der ehemaligen - Deutschen Demokratischen Republik übertragen. Auf der einen Seite ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt augenscheinlich eine Renaissance der föderativen Staatsidee zu identifizieren. Dies ist u.a. begründet durch den Zusammenbruch der kommunistisch marxistischen Ideologie und deren Prämisse einer starken und weitgehenden Vereinheitlichung bzw. in Teilen sogar Gleichschaltung sämtlicher territorialer und regionaler Subsysteme. 3 Auf der - anderen Seite ist jedoch unstrittig, dass in vielen existierenden föderal verfassten Staaten in den letzten Jahrzehnten eine klare und starke Tendenz hin zu zentralstaatlichen Regelungsmodellen zu verzeichnen ist. Für die Bundesrepublik Deutschland lässt sich das augenblicklich zu beobachtende Dilemma zwischen zentralstaatlicher und dezentraler Steuerung - sowie die sich daraus ergebenden Implikationen für das parlamentarische System - in folgender Ausgangsfrage zusammenfassen: Wie lassen sich die überschwänglichen Lobeshymnen auf das föderale System in Deutschland in Einklang bringen mit den immer offenkundiger und offensichtlicher zu Tage tretenden Tendenzen eines Föderalismus mit unitaristischer Prägung? Denn es ist in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile Realität, dass die vom Bund gesteuerten und bundeseinheitlich getroffene Übereinkünfte in beinahe sämtliche Politikbereiche vorgedrungen sind. Daher stellt sich die Frage, welche Politikbereiche tatsächlich von den einzelnen Ebenen, Institutionen und Instanzen in völliger Unabhängigkeit voneinander gestaltet werden können. In diesem Zusammenhang drängt sich das Bild eines reduzierten Föderalismus$^{4}$ auf - wie es Jochen Huhn und Peter-Christian Witt in ihrer Zustandsanalyse des deutschen Föderalismus zu Beginn der 90er Jahre geprägt haben. Das föderative Staatsstrukturprinzip der Bundesrepublik Deutschland befindet sich offensichtlich in einer Sackgasse : Es ist nur noch äußerst schwer nachzuvollziehen, wer (also welche Ebene bzw. welche Institution) in Deutschland tatsächlich die Verantwortung trägt. Dies ist insbesondere dann nicht immer leicht und eindeutig, wenn die Bundesratsmehrheit in ihrer parteipolitischen Zusammensetzung von der Regierungsmehrheit im Parlament abweicht.$^{5}$ Diese offensichtliche Ratlosigkeit ist damit begründet, dass der gesamte Bereich der zustimmungspflichtigen Gesetzgebung der Mehrheit des Bundesrates - und somit implizit der gliedstaatlichen Instanz - ein hohes Maß an Einflussnahme in wichtige Politikbereiche des Bundes einräumt. Vor allem in Fragen der Steuergesetzgebung sowie der internen Umverteilung der Einnahmen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern wirken sich diese Regelungen aus. Die Folge ist, dass in vielen Fällen die klassische Rollenverteilung zwischen Regierung und Opposition auf Bundesebene aufgehoben bzw. wenigstens durchbrochen zu sein scheint. Doch diese Entwicklung hat Auswirkungen für die Gesamtdarstellung des komplexen politischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die klassische Rollenverteilung zwischen Exekutive und Legislative - Regierung und Parlament - wird zunehmend in Frage gestellt. Dabei ist aber oftmals nicht eindeutig zu belegen, welche der beiden Institutionen sich emanzipiert hat. Ist es der Bundesrat, der aufgrund seiner angesprochenen Rechte im Bereich der zustimmungspflichtigen Gesetzgebung eine Aufwertung seiner verfassungsmäßigen Rolle erfuhr oder doch der Bundestag (oder zumindest dessen Oppositionsfraktionen), der in zweifacher Funktion den Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland mitsteuern - und eventuell auch gegensteuern kann?
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